1. Anwendbarkeit
• 1.1. Diese Bedingungen des Vertrags sind wirksam zwischen Handy/EDV Store Zirl e.U. (nachfolgend uns oder Dienstleister genannt) und sowohl natürlichen als auch juristischen Personen (nachfolgend Kunde oder Auftraggeber genannt) im Rahmen des aktuellen Vertragsverhältnisses sowie jeglicher zukünftigen Geschäftsbeziehungen, unabhängig davon, ob sie ausdrücklich in einzelnen oder zukünftigen ergänzenden oder nachfolgenden Aufträgen erwähnt werden.
• 1.2. Unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen treten in Kraft bei Vertragsabschluss.
• 1.3. Unser grundlegender Vertragsabschluss basiert auf unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie kommen in Ergänzung zu den von uns festgelegten oder vereinbarten Vertragsbedingungen (z.B. Dienstleistungs- und Reparaturbedingungen für Verbraucher) zur Anwendung.
• 1.4. Die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Modifikationen bzw. Ergänzungen unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen bedürfen unserer expliziten schriftlichen Zustimmung zur Gültigkeit.
• 1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, selbst wenn wir ihnen nach Erhalt nicht explizit widersprechen.
• 1.6. Die Dienstleistungs- und Reparaturbedingungen sind ein unverzichtbarer Teil des von uns angenommenen Reparaturauftrags und mit der Unterzeichnung eines Dienstleistungsvertrages akzeptiert der Kunde diese Bedingungen. Wir streben an, Aufträge zügig abzuwickeln und Terminabsprachen nach Möglichkeit einzuhalten. Vollendungstermine sind prinzipiell nicht bindend, wodurch mögliche Verzögerungen keine Ansprüche auf Schadenersatz begründen. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch aus Verzögerungen von Lieferterminen (z.B. aufgrund von Beschaffung von Ersatzteilen, unvorhergesehenen Kapazitätsschwankungen, etc.) keine Ansprüche auf Schadenersatz entstehen können. Sollte der Kunde die Reparatur vor Vollendung zurückziehen und die Instandsetzung bereits begonnen haben, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, maximal € 102,– inkl. Ust / Arbeitsstunde, in Rechnung gestellt. Bei Ablehnung des Auftrags übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine vollständige Wiederherstellung des Gerätes in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer garantiert werden.
2. Abwicklung von Versand und Abholung
2.1. Der Versender trägt die Verantwortung für die sachgemäße Verpackung der Artikel. Originalverpackungen, SIM- und Speicherkarten sowie jedes zusätzliche Zubehör, das nicht in direktem Zusammenhang mit dem gemeldeten Fehler steht, sollen nicht mitgeschickt werden. Eine vorzeitige Rücksendung dieser Gegenstände ist nicht möglich und wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verlust, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Da unsere Versandbox speziell angefertigt ist, können wir Originalverpackungen nicht zurücksenden. Sollte dies dennoch gewünscht werden, sind die Kosten für den Aufwand und den Versand vom Kunden zu tragen. Diese werden pauschal mit EUR 9,80 inkl. Ust. berechnet.
2.2. Wir übernehmen die Versandkosten für eine einfache, versicherte Inlandssendung (bei der ersten Zustellung). Sämtliche Kosten, die durch Sondervereinbarungen zwischen Handy/EDV Store Zirl e.U. und dem Auftraggeber entstehen, wie beispielsweise Expressversand, Auslandsversand, Versand durch einen anderen Versanddienstleister, Zahlung per Nachnahme etc., sind vom Kunden zu begleichen.
2.3. Abholauftrag über einen Versanddienstleister: Wenn wir beauftragt werden, ein Gerät des Auftraggebers abzuholen, erfolgt dies durch die Beauftragung eines externen Versanddienstleisters (Post AG). Sollte der Auftraggeber zum vereinbarten Lieferzeitfenster nicht angetroffen werden, wird jeder zusätzliche Abholversuch pauschal mit EUR 12,- inkl. Ust. berechnet.
3. Annahmeprozess von Reparaturarbeiten
3.1. Bei der Annahme einer Reparatur erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung entweder als Ausdruck oder per E-Mail, auf der die zur Reparatur übergebenen Geräte und deren Zubehörteile aufgeführt sind. Der Kunde ist dafür verantwortlich, keine SIM- oder Speicherkarten beizulegen, es sei denn, diese sind zur Fehlerdiagnose unbedingt notwendig.
3.2. Durch die Übergabe des Geräts bestätigt der Kunde ausdrücklich und unwiderruflich, dass er der rechtmäßige Eigentümer des Geräts ist oder dass er vom Eigentümer berechtigt wurde, das Gerät zur Reparatur einzureichen. Der Kunde wird uns vor jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen uns geltend gemacht werden könnten, schützen und freistellen.
3.3. Defekte Teile, die von uns während einer Reparatur ersetzt werden, gehen automatisch und ohne zusätzliche Kosten in unser Eigentum über, sofern nicht bei der Abgabe der Reparatur schriftlich anders vereinbart wurde.
4. Angebote, Kostenvoranschlagslimits und Kostenvoranschläge
4.1. Unsere Angebote oder Kostenvoranschlagslimits sind freibleibend und ohne Garantie.
4.2. Zusicherungen, Garantien und Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen und von uns im Kontext des Vertragsabschlusses gemacht werden, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
4.3. Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen an Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) und nicht uns zugeschrieben sind, müssen vom Kunden – sofern diese seiner Entscheidung zur Beauftragung zugrunde gelegt werden – uns vorgelegt werden. Nur in diesem Fall können wir deren Richtigkeit kommentieren. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, sind solche Angaben unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt.
4.4. Das Angebot oder Kostenvoranschlagslimit wird vom Kunden mit der Unterzeichnung des Reparaturauftrages unwiderruflich angenommen.
4.5. Unsere Kostenvoranschläge sind ausdrücklich unverbindlich und ohne Garantie. Bei Abweichungen wird ein neuer Kostenvoranschlag erstellt. Bei Ablehnung durch den Kunden wird die jeweilige Pauschale für den Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt, maximal jedoch mit € 102,- inkl. Ust pro Arbeitsstunde. Sollte wider Erwarten eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Gerät unter Anrechnung der jeweils gültigen Kostenvoranschlagspauschale (Stand Juli 2023: € 40,- inkl. Ust. (bei Handys & Smartphones), € 70,- inkl. Ust. (bei Tablets, Notebooks und PCs) unrepariert retourniert.
4.6. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags berechnen wir bei Ablehnung eine Pauschale (Stand Juli 2023: € 40,- inkl. Ust. (bei Handys & Smartphones), € 70,- inkl. Ust. (bei Tablets, Notebooks und PCs). Sollten die Reparaturkosten aus unserer Sicht im Verhältnis zum Wert des Reparaturgegenstandes sehr hoch sein, erstellen wir auch in diesem Fall einen Kostenvoranschlag. Bei Ablehnungen wird auch in diesem Fall die jeweils gültige Pauschale für den Kostenvoranschlag berechnet.
4.7. Kostenvoranschläge behalten 15 Tage ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit. Wenn bis dahin keine Rückmeldung erfolgt, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht ist, senden das Gerät unrepariert zurück und berechnen die oben genannte Kostenvoranschlagspauschale. Ab diesem Zeitpunkt wird die Pauschale für den Kostenvoranschlag in keinem Fall mehr gutgeschrieben. Bei Ablehnung des Auftrags übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden; eine vollständige Wiederherstellung des Geräts in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe ist nicht immer möglich.
4.8. Die Benachrichtigung des Kunden erfolgt schriftlich, je nach Verfügbarkeit per SMS oder E-Mail.
5. Rücktransport und Abholung
5.1. Die unverbindlich genannten Liefertermine sind so zu verstehen, dass das Gerät zu diesem Zeitpunkt unseren Betrieb verlassen hat oder dass dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Lieferung setzt voraus, dass der Kunde all seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt bzw. nachgekommen ist. Der Kunde muss uns insbesondere alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Parameter und sonstigen technischen Angaben rechtzeitig mitteilen.
5.2. Die Verpackung und deren Inhalt müssen vom Empfänger sofort bei Erhalt auf mögliche Transportschäden und Vollständigkeit überprüft werden. Bei Schäden muss uns dies unverzüglich schriftlich gemeldet werden (spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt).
5.3. Bei Abholung des Geräts kann dieses nur gegen Vorlage des Auftragsscheines ausgehändigt werden. Sollte dieser nicht vorgelegt werden können, behalten wir uns das Recht vor, Geräte nur gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auszuhändigen. Geräte oder Teile, die zur Reparatur oder zum Service übergeben wurden und trotz zweifacher Mitteilung und Mahnung an den Kunden nicht innerhalb von 8 Wochen nach Fertigstellung abgeholt wurden, werden ohne weitere Benachrichtigung entweder an ein Inkassobüro zur Durchsetzung der offenen Forderungen weitergegeben oder ohne jegliche Ersatzleistung als Altmaterial entsorgt oder einer anderen Verwertung zugeführt.
6. Preise
6.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
6.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.
6.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager.
6.4. Die Preise setzen sich aus dem jeweiligen Materialaufwand und der jeweiligen Arbeitszeit zusammen. Die Höhe der Arbeitszeit hängt vom jeweiligen Reparaturlevel und vom Gerätemodell ab. Grundsätzlich ist vereinbart, dass bei Reparaturen von Mobilfunkgeräten und Tablets mindestens eine 20-minütige Arbeitszeit verrechnet werden darf. Bei Gerätemodellen, die geklebt sind, können mindestens 30 Minuten abgerechnet werden, da der Arbeitsaufwand im Vergleich zu verschraubten Geräten höher ist. Zusätzlich können maximal 15 Minuten für die Auftragserfassung bzw. Administration hinzugerechnet werden. Die Verrechnung erfolgt unabhängig vom tatsächlichen Arbeitszeitaufwand. (Stand Juli 2023: Arbeitsleistung € 102,– inkl. USt / pro Stunde)
6.5. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen.
6.6. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß zu vergüten. Mangelt es an einer solchen Entgeltsvereinbarung, so ist ein angemessenes Entgelt zu leisten.
7. Reparatur
7.1 Im Zuge der Reparatur kann es vorkommen, dass am Gerät leichte Öffnungsspuren entstehen (z.B. Lackabplatzer oder kleine Abschürfungen). Für solche optischen Veränderungen übernehmen wir keine Haftung.
7.2. Bei der Reparatur wird stets auf die Verwendung von qualitativ hochwertigen Ersatzteilen geachtet. Sollten dennoch Unregelmäßigkeiten oder Defekte auftreten, sind diese uns unverzüglich zu melden (spätestens innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt).
8. Beigestellte Ware
8.1. Für vom Kunden beigestellte Materialien oder Teile übernehmen wir keine Gewährleistung. Es obliegt dem Kunden, die Eignung und Qualität dieser Materialien oder Teile sicherzustellen. Jegliche Haftung für Mängel, die auf der Verwendung solcher vom Kunden bereitgestellten Materialien oder Teile zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Ein Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies explizit schriftlich vereinbart wurde.
9.2. Von uns werden spezifische Zahlungsanweisungen des Kunden auf Überweisungsträgern nicht anerkannt.
9.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden hinsichtlich anderer Verträge mit uns, behalten wir uns das Recht vor, unsere Leistungen aus dem aktuellen Vertrag auszusetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
9.4. Zudem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, alle ausstehenden Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.
9.5. Wenn der Kunde die Zahlungsfrist auch nur für eine einzelne Teilleistung überschreitet, werden jegliche Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, etc.) hinfällig und zum Rechnungsbetrag hinzugefügt.
9.6. Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Kunde, die zur Eintreibung der Forderung notwendigen und angemessenen Kosten (wie Mahngebühren, Inkassogebühren, Anwaltskosten, etc.) zu erstatten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 6% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, jedoch mindestens 12% p.a. berechnet.
9.7. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
10. Durchführung der Dienstleistung
10.1. Geringfügige, dem Kunden zumutbare und sachlich gerechtfertigte Änderungen in unserer Dienstleistungsausführung werden als vorab genehmigt betrachtet.
10.2. Sollte nach der Auftragsvergabe aus beliebigen Gründen eine Abänderung oder Ergänzung des Auftrages erfolgen, wird die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen verlängert.
10.3. Sollte der Kunde nach Vertragsabschluss eine kürzere Frist für die Durchführung der Dienstleistung wünschen, stellt dies eine Vertragsänderung dar, die zu Mehrkosten führen kann. Diese werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11. Liefer- und Leistungszeiträume
11.1. Liefer- und Leistungszeiträume sowie Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgelegt wurden. Eine Abweichung von dieser Schriftform bedarf ebenfalls einer schriftlichen Bestätigung.
11.2. Zeiträume und Termine verschieben sich bei Ereignissen wie höherer Gewalt, Streik, unvorhersehbaren und nicht von uns zu verantwortenden Verzögerungen durch unsere Lieferanten oder ähnlichen Ereignissen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, für die Dauer der betreffenden Ereignisse.
11.3. Sollte der Beginn oder die Durchführung der Leistung aufgrund von vom Kunden zu verantwortenden Umständen verzögert oder unterbrochen werden, insbesondere aufgrund einer Verletzung von Mitwirkungspflichten, werden die Leistungsfristen entsprechend verlängert und die Fertigstellungstermine entsprechend verschoben. Entstandene Mehrkosten trägt der Kunde vollständig.
11.4. Geräte oder Teile, die zur Reparatur oder zum Service übergeben wurden und nach Mitteilung an den Kunden nicht innerhalb von 8 Wochen nach Fertigstellung abgeholt werden, gehen in den Besitz des Auftragnehmers (Handy/EDV Store Zirl e.U.) über.
11.5. Im Falle eines Vertragsrücktritts aufgrund von Verzug muss der Kunde eine angemessene Frist mittels eingeschriebenem Brief setzen und gleichzeitig den Rücktritt androhen. Sollten zu diesem Zeitpunkt bereits Kosten entstanden sein, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt bzw. wird mindestens eine Bearbeitungsgebühr von 35,- € inkl. Ust berechnet.
12. Übernahme von Risiken und Versand
12.1. Das Risiko wird auf den Kunden übertragen, sobald wir den Kaufgegenstand / das Werkwerk bei Abholung im Shop an den Kunden übergeben haben, oder wenn wir Material und Geräte an einen Spediteur oder Transporteur übergeben haben. Versand, Beladung und Entladung sowie Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden.
12.2. Der Kunde stimmt jeder angemessenen Versandmethode zu. Wir verpflichten uns, auf schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.
12.3. Bei Versendung sind wir berechtigt, die Verpackungs- und Versandkosten sowie die Gebühr für Nachnahme vom Kunden einfordern, falls der Kunde mit einer Zahlung aus der bestehenden Geschäftsbeziehung mit uns in Verzug ist, ein mit uns vereinbartes Kreditlimit überschritten hat oder sich die finanziellen Verhältnisse des Kunden verschlechtert haben.
13. Verzug mit der Annahme
13.1. Wenn der Kunde für mehr als 30 Kalendertage in Verzug mit der Annahme ist (sei es durch Ablehnung der Annahme, Verzug mit Vorleistungen oder anderen Gründen, oder durch Unterlassung der Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist bei Auftragserteilung), und trotz angemessener Nachfristsetzung (höchstens 3 Monate) nicht für die Beseitigung der ihm zurechenbaren Umstände gesorgt hat, die die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungsausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen. Das bedeutet, dass die übergebenen Geräte oder Teile in den Besitz des Auftragnehmers (Handy/EDV Store Zirl e.U.) übergehen.
13.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wobei uns eine angemessene Lagergebühr zusteht.
13.3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag unsererseits dürfen wir vom Kunden einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttoauftragswertes (mindestens jedoch die Pauschale für den Kostenvoranschlag) ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens verlangen.
13.4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
14. Vorbehalt des Eigentums und Recht auf Zurückbehaltung
14.1. Die von uns verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
14.2. Eine Weiterveräußerung oder Abtretung unserer Forderungen ist nicht zulässig.
14.3. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist ausgeschlossen, da bei der Auftragserfassung der Auftraggeber mit seiner Unterschrift als Eigentümer des Gerätes oder der Teile ausgewiesen wurde.
14.4. Um seine Forderungen zu sichern und Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften abzusichern, hat der Auftragnehmer das Recht, die Erzeugnisse und Waren bis zur Begleichung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten.
15. Rechte Dritter
15.1. Bei Lieferungen, die wir nach Kundenunterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder andere Spezifikationen, etc.) herstellen oder reparieren, garantiert der Kunde allein, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
15.2. Sollten trotzdem Rechte Dritter geltend gemacht werden, sind wir berechtigt, die Herstellung oder Reparatur der Liefergegenstände auf Risiko des Kunden bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, es sei denn, die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
15.3. Ebenso können wir vom Kunden den Ersatz der von uns aufgewendeten notwendigen und nützlichen Kosten verlangen.
15.4. Wir haben das Recht, für mögliche Prozesskosten angemessene Kostenvorschüsse zu verlangen.
15.5. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsprüfung für die im Bereich Marketing erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen. Diese Prüfung erfolgt durch die eigenen Rechtsberater des Auftraggebers. Eine Weiterverrechnung der Kosten an den Auftragnehmer ist nicht zulässig.
16. Geistiges Eigentum
16.1. Alle Liefergegenstände und zugehörigen Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge, andere Unterlagen sowie Software, die von uns bereitgestellt oder durch unseren Beitrag erstellt wurden, bleiben unser geistiges Eigentum.
16.2. Ihre Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Bereitstellung, auch in Teilen, sowie Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung erfordern unsere schriftliche Zustimmung.
16.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglichen Informationen gegenüber Dritten.
16.4. Die von uns im Bereich Marketing erstellten Schriftsätze, Stanzen, Lithos und alle weiteren für den Produktionsprozess erforderlichen Hilfsmittel bleiben in unserem Eigentum. Nur das fertige technische Produkt geht nach Beendigung der Arbeiten und Bezahlung der Rechnung in das Eigentum des Kunden über. Eine Aufbewahrungspflicht für Arbeitsunterlagen unsererseits besteht nicht. Die im Zusammenhang mit dem Auftrag erstellten Muster und Entwürfe bleiben im Eigentum der Handy/EDV Store Zirl e.U..
17. Nutzungsrechte
17.1. Der Kunde darf die vom Auftragnehmer im Bereich Marketing erbrachten Leistungen ausschließlich für den zuvor vereinbarten Zweck verwenden. Eine darüber hinausgehende Nutzung muss vorab schriftlich vereinbart und aufgrund von Urheberrechtsfragen vertraglich geregelt sein. Konzepte, Strategien und Systeme, die von Handy/EDV Store Zirl e.U. entwickelt wurden, werden stets nur für ein bestimmtes rechtlich unabhängiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung durch verbundene Unternehmen muss separat vertraglich geregelt sein.
18. Gewährleistung
18.1. Die Gewährleistung für unsere Dienstleistungen beträgt ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübertragung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
18.2. Wenn der Kunde ein Verbraucher im Sinne der sogenannten Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie (1999/44/EG) ist, wird die Gewährleistung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der Übergabe gewährt.
18.3. Der Übergabezeitpunkt ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde (z.B. formelle Abnahme), der Zeitpunkt der Fertigstellung oder spätestens der Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Dienstleistung in seine Verfügungsgewalt übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen abgelehnt hat. Ab dem Tag, an dem dem Kunden die Fertigstellung angezeigt wird, gilt die Dienstleistung, sofern die Annahme nicht begründet verweigert wurde, als in seine Verfügungsgewalt übernommen.
18.4. Die Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels zum Zeitpunkt stellt keine Anerkennung eines Mangels dar.
18.5. Der Kunde hat stets den Nachweis zu erbringen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
18.6. Mängelrügen und Beanstandungen jeglicher Art müssen, um den Verlust von Gewährleistungsansprüchen zu vermeiden, unverzüglich (spätestens nach 4 Werktagen) in einer unserer Betriebsstätten schriftlich bekannt gegeben werden. Hierbei sollten die Fehler so genau wie möglich beschrieben und die möglichen Ursachen angegeben werden. Die beanstandeten Waren oder Arbeiten müssen vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, sofern dies möglich ist.
18.7. Sind Mängelansprüche des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns für die Feststellung der Mangelfreiheit oder Mängelbehebung entstandene Aufwendungen zu erstatten.
18.8. Wir sind berechtigt, jede Untersuchung durchzuführen oder durchführen zu lassen, die wir für notwendig erachten, auch wenn dadurch die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Falls diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen angemessenes Entgelt zu tragen.
18.9. Die im Zusammenhang mit der Mängelbehebung entstehenden Transport- und Fahrtkosten trägt der Kunde.
18.10. Der Kunde muss uns mindestens zwei Versuche zur Mängelbehebung einräumen.
18.11. Ein Wunsch nach Wandlung können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abweisen, sofern es sich nicht um einen wesentlichen und nicht behebbaren Mangel handelt.
18.12. Wenn die Leistungsergebnisse aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder anderen Spezifikationen des Kunden hergestellt werden, gewährleisten wir nur die ordnungsgemäße Ausführung.
18.13. Die Garantie für unsere durchgeführten Reparaturen beschränkt sich auf Fehler, die zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden bereits vorhanden waren und die durch von uns eingebaute Ersatzteile und/oder durchgeführte Arbeiten verursacht wurden. Weitere Garantieansprüche bestehen nicht. Im Falle einer Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Im Falle der Anwendbarkeit des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) hat der Kunde ab dem 6. Monat nach der Übergabe nachzuweisen, dass der reklamierte Fehler bereits bei der Übergabe bestanden hat, um Ansprüche aus der Garantie geltend machen zu können.
18.14. Für Schäden an oder Verlust von Reparaturgeräten haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und höchstens bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes.
19. Datenverlust / Datenschutz gemäß DSGVO
19.1. Jegliche Ansprüche auf Ersatz von Daten, Bildern, Filmen, Geräteeinstellungen, Downloads wie etwa Klingeltöne oder Anwendungen, etc., die im Rahmen einer Reparatur verloren gegangen sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, wir handeln vorsätzlich. Der Kunde ist daher verantwortlich für die Sicherung seiner Daten vor der Reparatur; diese sollten in geeigneter Weise gesichert oder extern gespeichert werden. Die Wiederherstellung von Daten, die während der Überprüfung, Reparatur oder Wartung verloren gegangen sind, obliegt ebenfalls dem Kunden.
19.2. Die für die Auftragsabwicklung, Qualitätssicherung, Rechnungsstellung und Kommunikation mit den Kunden erforderlichen persönlichen Daten wie Namen, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc., sowie Gerätetyp, IMEI-Nummer, Kaufbeleg als Garantienachweis etc. werden im Rahmen der Reparatur- oder Geräteannahme von unseren Mitarbeitern erfasst und in unserem EDV-System gespeichert/verarbeitet. Die Erlaubnis dazu wird durch die Unterschrift des Reparaturauftrages vom Kunden ausdrücklich erteilt. Wir versichern, dass wir diese Daten mit äußerster Sorgfalt behandeln und sie ausschließlich für betriebliche Erfordernisse verwenden bzw. nicht länger als betrieblich/gesetzlich erforderlich aufbewahren. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nur, wenn dies für die Erbringung der Dienstleistungen von Handy/EDV Store Zirl e.U. oder zur Vertragsabwicklung mit dem Betroffenen erforderlich ist (z.B. zur Abwicklung von Zahlungen, Transporten ...). Dementsprechend erfolgt eine Übermittlung der Daten an solche Dienstleister (wie z.B. Zahlungs-Diensteanbieter) zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO. Vor einer Weitergabe der personenbezogenen Daten des Nutzers stellt Handy/EDV Store Zirl e.U. sicher, dass der jeweilige Dienstleister angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Daten getroffen hat. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten des Kunden durch Handy/EDV Store Zirl e.U. erfolgt sonst nicht, es sei denn, der Kunde hat ausdrücklich in die Weitergabe eingewilligt (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO) oder Handy/EDV Store Zirl e.U. ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder gerichtlicher Anordnungen zur Weitergabe berechtigt oder verpflichtet. Im letzteren Fall erfolgt die Übermittlung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO. Bei Fragen oder Anregungen zu diesem Thema steht der Datenschutzbeauftragte der Handy/EDV Store Zirl e.U. zur Verfügung.
20. Garantie
20.1. Wir bieten eine Garantie auf die von uns durchgeführten Arbeiten und eingebauten Ersatzteile ab dem Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. Das Datum der Fertigstellung ist der Zeitpunkt, an dem der Auftraggeber per SMS, E-Mail oder Anruf benachrichtigt wird. Jegliche weitergehende Ansprüche und Ersatzleistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen! Im Falle einer Nachbesserung bitten wir um eine angemessene Zeit für die Durchführung, die nach unserem Ermessen festgelegt wird.
20.2. Hinweis zur Garantie: Schäden, die nachträglich durch Feuchtigkeit, Stürze, Bruch, unsachgemäße Handhabung usw. entstanden sind, sind nicht von der Garantie abgedeckt! Es gelten dieselben Garantiebestimmungen wie vom jeweiligen Gerätehersteller.
20.3. Grundsätzlich gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Geräteherstellers.
20.4. Die Garantiezeiten von Handy/EDV Store Zirl e.U. sind wie folgt:
auf eingebaute Ersatzteile: 6 Monate
auf Akkus: 6 Monate
auf Handy-Zubehör: 12 Monate
auf gebrauchte oder aufbereitete Geräte: 6 Monate
auf Software gibt es keine Garantie
20.5. Beim Kauf von Ersatzteilen (ausschließlich dem Bauteil, ohne Einbau) erhält der Kunde eine Garantie von 6 Monaten. Diese Garantie erlischt ausnahmslos, wenn eine sichtbare Beschädigung am Bauteil, wie zum Beispiel am Flexband, vorliegt. Anzeichen dafür können ein zu stark geknicktes Flexband oder ein sichtbarer Riss oder Bruch im Bauteil sein. In diesem Fall ist jeglicher Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung ausgeschlossen.
21. Behandlung von Wasserschäden
21.1. Für Geräte mit Wasserschaden muss zur Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Wasserschadenbehandlung durchgeführt werden. Diese wird mit 70,- € inklusive USt. berechnet. Sollte laut Kostenvoranschlag keine Reparatur möglich sein oder der Kostenvoranschlag abgelehnt werden, werden dem Auftraggeber 70,- € inklusive USt. für den entstandenen Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags können bei Tablets und Notebooks variieren!
21.2. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Fehler am Gerät, die nach der Fertigstellung auftreten und die nicht während der Reparatur behandelt wurden. Eine weitere gewünschte Reparatur des Geräts wird separat in Rechnung gestellt.
21.3. Abbruch der Reparatur oder "Keine Reparatur möglich": Sollte das Gerät nicht mehr reparierbar sein oder die Reparatur durch den Kunden abgebrochen werden, beispielsweise durch Ablehnung des Kostenvoranschlags, behalten wir uns das Recht vor, das Gerät nur provisorisch oder "grob" wieder zusammenzubauen. Eine vollständige Wiederherstellung des Zustands, in dem das Gerät bei Abgabe war, ist nicht immer möglich.
22. Entsperrung und Entfernung von Betreibersoftware
22.1. Bitte beachten Sie, dass die Herstellergarantie erlischt, wenn die Betreibersoftware entfernt (Debranden) wurde. Bei Entsperrungen, die nicht mittels Entsperr-Code durchgeführt werden, kommt es zu einem Datenverlust. Nach einer Software-Entsperrung darf zukünftig kein Software-Update am Gerät durchgeführt werden. Eine Rückerstattung von Kosten bei bereits in Auftrag gegebenen Entsperrungen ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn der berechnete Entsperrcode aufgrund von aufgebrauchten Entsperrversuchen nicht eingegeben werden kann, oder der Auftraggeber eine falsche Seriennummer (IMEI-Nummer) bei der Auftragserteilung angegeben hat.
23. Rückgabe des Geräts
23.1. Geräte, die Handyrettung zur Garantie- oder kostenpflichtigen Reparatur übergeben wurden, müssen innerhalb von 7 Werktagen ab dem Fertigstellungsdatum abgeholt werden (der Kunde erhält zum Zeitpunkt der Fertigstellung eine Benachrichtigung per SMS oder E-Mail). Darüber hinaus wird eine Verzugsgebühr von EUR 10,- inkl. USt. erhoben, die sich alle weiteren 4 Wochen um EUR 15,- inkl. USt. erhöht, maximal jedoch für 16 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Geräte ohne vorherige Benachrichtigung und ohne jegliche Ersatzleistung auf Kosten des Auftraggebers als Altmaterial aussortiert, zur Deckung der angefallenen Kosten verkauft, auf andere Weise verwertet, entsorgt oder zur Vernichtung freigegeben.
24. Haftung und Produkthaftung
24.1. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Vermögensschäden infolge von Verletzungen vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit oder Verzug, haften wir nur in Fällen von Vorsatz.
24.2. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Datenverluste, Zinsverluste sowie Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist in jedem Fall ausgeschlossen. Der Nachweis des Verschuldens des Auftragnehmers liegt beim Auftraggeber.
24.3. Die Haftung ist auf den Haftungshöchstbetrag einer möglicherweise von uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt.
24.4. Diese Beschränkung gilt auch für Schäden an einer Sache, die wir zur Bearbeitung übernommen haben.
24.5. Schadenersatzansprüche müssen, um nicht zu verfallen, innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht werden.
24.6. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse erstrecken sich auch auf Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden zufügen.
24.7. Wir haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbeachtung von Bedienungs- und Installationsanleitungen, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte oder natürliche Abnutzung verursacht wurden, sofern dieses Ereignis die Ursache für den Schaden war. Ebenso besteht kein Haftungsanspruch, wenn notwendige Wartungsarbeiten unterlassen wurden.
24.8. Wenn und soweit der Kunde für Schäden, für die wir haften, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung und andere) beanspruchen kann, verpflichtet sich der Kunde, diese Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Unsere Haftung gegenüber dem Kunden ist in diesem Fall auf die Nachteile begrenzt, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
24.9. Wir sind verpflichtet, die Produkteigenschaften zu liefern, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und andere produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von uns, Drittherstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung seiner Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Kunde als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und uns hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.
25. Salvatorische Klausel
25.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
25.2. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, eine Ersatzregelung zu treffen, die - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben und der Branchenüblichkeit - dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.
26. Allgemeine Informationen
26.1. Das geltende Recht ist das österreichische Recht.
26.2. Das UN-Kaufrecht wird beidseitig anerkannt.
26.3. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung der AGB ist jeweils in der Betriebsstätte einsehbar oder wird dort ausgelegt.
26.4. Der Erfüllungsort ist der jeweilige Standort des Unternehmens in Zirl.
26.5. Das Gericht, das für den Standort des Auftragnehmers zuständig ist, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis oder zukünftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergeben, festgelegt.